MiFID II – Neue Pflichten für Unternehmen ab 2018
Am 03.01.2018 ist das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) in Kraft getreten. Es legt fest, welche Regeln die Finanz- und Versicherungsbranche, aber auch professionelle Callcenter künftig bei Geschäften mit Privatkunden befolgen müssen.
Schwerpunkt hierbei ist die Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II) – kurz MiFID II, welche MiFID I ablöst. Gleichzeitig werden damit zahlreiche nationale Vorschriften im Bereich der Finanzmarktaufsicht an neue europäische Vorgaben angepasst. Betroffen sind Banken, Vermögensverwalter und grundsätzlich alle Unternehmen, die Geschäftsabschlüsse am Telefon tätigen.
Rechtskonforme Sprachaufzeichnung – Pflicht ab 2018
Eine der neuen verpflichtenden Regeln stellt die rechtskonforme Sprachaufzeichnung dar. Jedes telefonische Beratungsgespräch, das zu einem Geschäftsabschluss führen könnte, muss beweissicher dokumentiert werden. Ein Verzicht auf diese Aufzeichnung ist nicht möglich. Die Aufbewahrungspflicht liegt bei 5, in Sonderfällen bei 7 Jahren. Im Anforderungsfall müssen diese Aufzeichnungen schnell auffindbar sein und es muss sichergestellt werden, dass die archivierten Telefonate nicht gelöscht oder manipuliert werden können.
Der Sinn: Bei Rechtsstreitigkeiten soll besser nachvollzogen werden können, ob z. B. ausreichend über Risiken eines Produktes hingewiesen wurde. Dies sehen die neuen europäischen Regeln vor.
Der Mehrwert im Mehraufwand für Unternehmen
Außer Frage steht, dass die Einführung einer solchen Richtlinie für Firmen einen Mehraufwand und Mehrkosten bedeutet. Mit gutem Grund befürchten diese einen Verlust an Flexibilität. Daneben stehen allerdings auch viele Vorteile im Raum. Die Beratungsqualität Ihrer Kunden gegenüber steigt zwangsläufig, dank neuer Transparenz und Risikominimierung.
Sie bekommen eine super Gelegenheit Ihre Kunden zum Jahresauftakt mit dieser Information zu versorgen, die Bindung zu stärken und den Cross-Selling Gedanken zu vertiefen. Und ganz nebenbei wird das Vertrauen in Ihre Beratungsleistung gestärkt, da vor Falschberatung geschützt wird.
Interne Prozesse überdenken und optimieren
Fakt ist, dass wenig Zeit für Unternehmen blieb, zu überdenken wie sich die MiFID II Einführung mit all den Regularien auf interne Prozesse und die IT auswirkt und wie es vor allem um die Kompatibilität von Kundeninformationen und Verträgen steht.
Doch gerade hier bietet MiFID II eine ideale Chance, nach der Einführung die eigenen Geschäftsprozesse auf den Prüfstand zu stellen und unter der Idee der Digitalisierung neue strategische Chancen zu entwickeln. Bei der Gestaltung alternativer Vertriebskanäle bietet sich dies geradezu an! Statt Bedenken vor dem Wegfall von Einnahmequellen oder einer Einschränkung des Geschäftsmodells zu hegen, sollten wir positiv nach vorn schauen und es als Antrieb nutzen.
kreITiv als Partner für Prozessdigitalisierung und Ihr MiFID II Projekt
Für Unternehmen, die noch keine Sprachaufzeichnung umgesetzt haben, oder mit Ihrer jetzigen Lösung unzufrieden sind, beraten wir Sie als langjähriger und erfahrener Partner der NFON AG gern zu dem Thema Virtuelle Telefonanlagen. Wir sind in der Lage, Ihr individuelles MiFID II Projekt professionell umzusetzen.
Als Spezialist in der Beratung digitaler Geschäftsprozesse, sind wir als kreITiv GmbH der ideale Partner für Ihre Anforderungen. Für Sie bedeutet das konkret, dass Sie von unserem Know-how profitieren und Ihre Wettbewerbsvorteile aufdecken und optimal nutzen können.